Rahmenhygieneplan Sport der Stadt Barsinghausen
13. 02. 2021
Rahmenhygieneplan Sport der Stadt Barsinghausen
Als Anhang der aktualisierte Rahmenhygieneplan Sport der Stadt Barsinghausen von Anfang Januar und mindestens gültig bis zum 28.03.2021. Alle Änderungen sind farblich gekennzeichnet.
- Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens ist das übergeordnete Ziel, dass jede Person Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert. Der Gesundheitsschutz muss oberste Priorität haben (vgl. § 1 Abs. 1 Niedersächsische Corona-Verordnung).
- Gem. Corona-Verordnung vom 22. Dezember 2020 sind Angebote des Freizeit- und Amateursportbetriebs auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen grundsätzlich untersagt, wobei die sportliche Betätigung im Rahmen des Individualsports allein, mit einer weiteren Person oder den Personen des eigenen Hausstands auf und in diesen Sportanlagen zulässig bleibt.
- Im Sinne des übergeordneten Ziels der Kontaktminimierung und des Gesundheitsschutzes für alle bleiben die Sporthallen der Stadt Barsinghausen bis auf Weiteres geschlossen, auch für die Ausübung von Individualsport.
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Bild zur Meldung: Rahmenhygieneplan Sport der Stadt Barsinghausen
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