Land Niedersachsen aktualisiert Corona-Verordnung: Doppel wieder erlaubt! Quelle: TTVN-Newsletter 09. Juli 2020

09. 07. 2020

Land Niedersachsen aktualisiert Corona-Verordnung: Doppel wieder erlaubt!

 

Doppel im Tischtennis: Ab sofort wieder erlaubt! (Foto: Dieter Gömann)

Doppel im Tischtennis: Ab sofort wieder erlaubt! (Foto: Dieter Gömann)

In der vergangenen Woche hat das Land Niedersachsen seine Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus noch einmal angepasst und damit auch für weitere Lockerungen im Sport gesorgt. Die neuen Regelungen gelten seit Montag.

Von besonderem Interesse dürfte für unsere Vereine die Freigabe für das Sportausüben mit körperlichem Kontakt in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen sein. Denn damit ist auch wieder das Doppelspiel im Tischtennis erlaubt. In diesem Fall ist jedoch sicherzustellen, dass der Familienname, der Vorname, die vollständige Anschrift und eine Telefonnummer jeder an der Sportausübung beteiligten Person sowie der Beginn und das Ende der Sportausübung dokumentiert werden, damit eine etwaige Infektionskette nachvollzogen werden kann (Dokumentationspflicht).

An dieser Stelle möchten wir zudem noch mal darauf hinweisen, dass neben der Verordnung des Landes Niedersachsen stets auch die Regelungen der jeweiligen Kommunen oder Städte vor Ort zu berücksichtigen sind.

Was muss ich als Verein aktuell beachten? Im Folgenden sind die in Niedersachsen mit Stand 6. Juli 2020 geltenden Regeln für Sportanlagen kompakt zusammengefasst. Alle Sportlerinnen und Sportler müssen auf Sportanlagen bitte unbedingt die folgenden Vorgaben und Empfehlungen einhalten:

  • ausreichend großer Abstand zwischen allen Personen (mind. zwei Meter), die nicht zum eigenen Hausstand gehören – mit Ausnahme von Training in Gruppen mit nicht mehr als 30 Personen
  • kontaktfreie Durchführung aller sportlichen Betätigungen – mit Ausnahme von Training in Gruppen mit nicht mehr als 30 Personen
  • konsequente Einhaltung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
  • Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen / Vermeidung von Engpässen und Warteschlangen
  • Zuschauer sind zulässig (bis 50 Personen gilt lediglich der Abstand von 1,5 Metern, ab 50 bis 500 Personen müssen feste Sitzplätze eingenommen und die Kontaktdaten gespeichert werden)

In der kommenden Woche plant das Land Niedersachsen die Herausgabe einer neu strukturierten Verordnung. Wir werden unsere Vereine darüber in einem Infobrief informieren, sobald die Auswirkungen auf den TT-Sport klar sind.

Nähere Informationen finden Sie in unserem FAQ zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs sowie auf der Homepage des Landes Niedersachsen. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen der TTVN-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung (E-Mail: / Tel.: 0511-981940).

Quelle: TTVN-Newsletter 09. Juli 2020