Senioren / Ehrenrat

Der Ehrenrat des TSV Kirchdorf

 

Der Ehrenrat des TSV Kirchdorf e.V. besteht aus 5 Mitgliedern und wählt seinen Vorsitzenden selbst. Seine Mitglieder dürfen kein anderes Vorstandsamt im Verein bekleiden, es sei denn, es ist das Amt eines Ehrenvorsitzenden. Sie sollten das 50. Lebensjahr vollendet und schon früher ehrenamtliche Aufgaben im Vorstand übernommen haben.

    

Ehrenrat Mitglied:

Telefon:

Mail:

Edith Rogner

05105 81642

 

Christine Wendorff

05105 8560

Wolfgang Dannenberg

05105 82173

Dieter Lohmann

05105 82287

Dirk Lücke (Vorsitzender)

05105 83795 

 

Die Aufgaben des Ehrenrates sind in der Satzung des TSV Kirchdorf eV Satzung 2017 genehmigt definiert und können dort im genauen Wortlaut nachgelesen werden.

  • Übernahme von repräsentativen Aufgaben, soweit sich der Vorstand die Wahrnehmung nicht selbst vorbehält.
  • Der Ehrenrat entscheidet mit bindender Kraft über Streitigkeiten und Satzungsverstöße innerhalb des Vereins, soweit der Vorfall mit der Vereinszugehörigkeit im Zusammenhang steht und nicht die Zuständigkeit eines Sportgerichts oder Fachverbandes gegeben ist. Er beschließt ferner über den Ausschluss von Mitgliedern gemäß § 4 der Satzung.
  • Der Ehrenrat tritt auf Antrag eines Vereinsmitgliedes zusammen und beschließt nach mündlicher Verhandlung, nachdem dem Betroffenen Zeit und Gelegenheit gegeben worden ist, sich wegen der erhobenen Anschuldigungen zu verantworten und zu entlasten.

Aufgabenbereiche die nicht in der Satzung verankert sind und vom Ehrenrat wahrgenommen werden.

  • Der Ehrenrat führt im Winter- und Sommerhalbjahr jeweils ein Seniorentreffen für Mitglieder über 60 Jahre durch. In der Regel werden Gemeinschafts-/Gesellschaftsspiele wie Skat, Doppelkopf, Rommé und dergl. gespielt, es wird gewandert oder Boule geübt. Beim anschließenden gemeinsamen Speisen wird dann ausgiebig geplaudert. Bisweilen findet auch eine Vorführung statt.*
  • Zu besonderen Geburtstagen (über 70 Jahre) wird vom Verein gratuliert und ab 80 Jahren werden die Glückwünsche (wenn gewünscht) mit einem Präsent persönlich überbracht.*
  • Im Falle des Todes eines Mitglieds fühlt sich der Ehrenrat für die Aussprache des Beileids im Namen des Vereins verantwortlich.* Jährlich erfolgt ein Nachruf in der örtlichen Presse.
  • Generell ist ein Mitglied des Ehrenrates bei den Sitzungen des Gesamtvorstandes vertreten.*
  • Bei besonderen Veranstaltungen innerhalb Kirchdorfs entsendet der Ehrenrat eine Abordnung.*

* Während der Corona-Pandemie werden diese Events ausgesetzt.